Alle im Rahmen dieser Internetseiten genannten Kostenpositionen sind Orientierungswerte die bei entsprechenden Änderungen der zugrundeliegenden Gebührenordnungen schwanken können.
Maßgeblich für die tatsächliche Abrechnung sind die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und hier im speziellen die Leistungen gemäß „Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtung“.
Folgende Leistungen kann ich Ihnen u. a. anbieten, wobei ich Sie bitte, sich vorab über die Möglichkeiten zur Kostenübernahme zu informieren:
Welche Kostenübernahmen sind möglich?
1. Selbstzahler:
Für alle Leistungen gilt grundsätzlich, dass Sie diese als sogenannte „Selbstzahler“ in Anspruch nehmen können. Sie erhalten von mir eine entsprechende Rechnung über ärztliche Leistungen, die Sie wie jede andere Rechnung begleichen.
2. Privatversicherung:
Je nach Art und Umfang Ihres Vertrages mit einer privaten Krankversicherung werden die meisten der von mir angebotenen Leistungen von den privaten Krankenversicherungen sowie vergleichbaren Versorgungswerken übernommen. Im Zweifelsfall sollten Sie dies jedoch im Vorfeld bei ihrer Versicherung erfragen. Auch hier überweisen Sie die Rechnung, die Sie von mir erhalten haben, in voller Höhe selber, können diese dann aber zwecks Erstattung Ihrer Krankenversicherung vorlegen.
3. Zusatzversicherung für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Wenn Sie als Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können die von mir gemäß Hufeland-Verzeichnis abgerechneten Leistungen je nach Art der Versicherung zum überwiegenden Teil (80 % bis 90 %) übernommen werden, den Restbetrag tragen Sie selber. Bitte informieren Sie sich entsprechend bei den Versicherungsgesellschaften. Auch hier überweisen Sie die Rechnung, die Sie von mir erhalten, zunächst in voller Höhe selber, können diese dann aber zwecks Erstattung Ihrer Krankenversicherung, bei der Sie die Zusatzversicherung abgeschlossen haben, zur vereinbarten Teil-Erstattung vorlegen.
4. Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung:
Eine Kostenübernahme für die von mir angebotenen Leistungen durch eine gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich, ausgenommen psychotherapeutische Vorgespräche und sogenannte „Antragspsychotherapie“. Diese werden im Rahmen der GKV direkt durch mich über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet. Das bedeutet, Sie erhalten keine Rechnung von mir und müssen auch keine Begleichung tätigen.
Siehe dazu auch die Erläuterungen unter Historie